Wer in der Schweiz ein Kulturprojekt finanzieren will, findet sofort die kantonale Fachstelle — und danach hört es auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie das Fördersystem gebaut ist und wo das Geld herkommt, das nicht auf einer Amtsseite steht.
Kurz gesagt — Kultur wird in der Schweiz aus drei Töpfen finanziert: der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden), den Lotteriefonds aus den Swisslos-Erträgen und den privaten Kulturstiftungen. Die öffentlichen Stellen sind leicht zu finden und publizieren ihre Kriterien selbst. Schwierig ist die private Seite: Tausende Stiftungen, jede mit einem eigenen Zweck, und kein Amt, das Ihnen sagt, welche zu Ihrem Projekt passt.
Die kantonalen Fachstellen erklären ihre eigenen Bedingungen besser als jeder Ratgeber es könnte. Dieser Leitfaden versucht deshalb nicht, sie zu ersetzen. Er beantwortet die Frage, die vorher kommt: Wie ist das Schweizer Fördersystem überhaupt gebaut, und welcher Topf passt zu meinem Projekt? Und danach geht er dorthin, wo keine offizielle Seite weiterhilft: zu den privaten Kulturstiftungen.
Die drei Töpfe
Die öffentliche Hand
Kulturförderung ist in der Schweiz auf drei Ebenen verteilt, und das ist kein Zufall, sondern Verfassungsrecht: Für die Kultur sind in erster Linie die Kantone zuständig, der Bund ergänzt.
Der Bund fördert über das Bundesamt für Kultur und über Pro Helvetia. Das BAK ist vor allem für den Film, das Kulturerbe und die Baukultur zuständig; es unterstützt national tätige Kulturorganisationen, vergibt die Schweizer Kulturpreise und fördert Bereiche wie Leseförderung und musikalische Bildung. Pro Helvetia fördert das Kunstschaffen und dessen Verbreitung im In- und Ausland. Beide sind national, beide haben klar publizierte Kriterien — und beide sind für ein lokal verankertes Projekt selten die erste Adresse.
Die Kantone sind der Kern. Jeder Kanton führt eine eigene Fachstelle Kultur mit eigenen Prioritäten, eigenen Eingabefristen und eigenen Beurteilungsverfahren. Was in Zürich selbstverständlich ist, gilt in Bern oder Basel-Stadt nicht automatisch. Die Beitragshöhen ändern jährlich; sie stehen auf den Seiten der Fachstellen und nirgends sonst zuverlässig.
Die Gemeinden und Städte werden am häufigsten übersehen. Die grossen Städte haben eigene Kulturabteilungen mit eigenen Budgets, und auch kleinere Gemeinden sprechen Beiträge für Projekte, die auf ihrem Gebiet stattfinden. Ein Gemeindebeitrag ist selten gross — aber er ist der erste Beweis lokaler Verankerung, und genau darauf schauen die grösseren Geldgeber danach.
Die Lotteriefonds
Das ist der Topf, den Auswärtige am häufigsten übersehen und Einheimische am besten kennen.
Die Reingewinne von Swisslos (und in der Romandie der Loterie Romande) fliessen an die Kantone und müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden — Kultur, Soziales, Sport, Denkmalpflege, Umwelt. Verwaltet werden sie kantonal, meist über einen Lotteriefonds — und hier lohnt sich der Blick auf den eigenen Kanton, denn es ist nicht überall gleich geregelt. In manchen Kantonen läuft die Vergabe getrennt von der ordentlichen Kulturförderung: andere Gremien, andere Fristen, oft andere Kriterien. In anderen speist der Lotteriefonds die Kulturförderung direkt, und das Gesuch geht über dieselbe Fachstelle.
Für ein Kulturprojekt heisst das zweierlei. Erstens: Prüfen Sie, wie Ihr Kanton es hält — wo die beiden Wege getrennt sind, sind es zwei Adressen statt einer. Zweitens: Weil der Lotteriefonds nicht am Kulturbudget hängt, gelten dort manchmal andere Grössenordnungen — gerade für einmalige Vorhaben, Infrastruktur oder Jubiläen.
Die private Kulturförderung: die Stiftungen
Hier liegt der Teil, den keine Amtsseite erklärt, und hier liegt sehr viel Geld. Ende 2025 zählte der Schweizer Stiftungsreport 2026 13’782 aktive gemeinnützige Stiftungen; Kultur ist einer der am stärksten vertretenen Zwecke. Laut Spheriq vergeben Schweizer Kulturstiftungen jährlich rund eine halbe Milliarde Franken an Kulturschaffende und Institutionen.
Diese Stiftungen sind aber keine zweite öffentliche Hand. Jede verfolgt einen bestimmten Zweck, den ihre Stiftungsurkunde festlegt: eine Kunstform, eine Region, eine Zielgruppe, manchmal alles drei. Viele beschränken sich bewusst — auf Musik, auf Film, auf Denkmalpflege, auf das Kulturleben einer einzigen Stadt. Es gibt keine Stelle, die Ihnen sagt, welche zu Ihnen passt. Diese Auswahl ist Arbeit, und sie ist der eigentliche Kern des Fundraisings. Wie Förderstiftungen denken und wie man sie findet, steht im Leitfaden zu den Förderstiftungen.
Der Sonderfall: Migros-Kulturprozent
Migros-Kulturprozent passt in keine der drei Kategorien: Es ist keine staatliche Stelle und keine klassische Stiftung, sondern ein freiwilliges Engagement der Migros, das in ihren Statuten verankert ist und einen Anteil des Umsatzes in Kultur, Bildung, Soziales und Freizeit lenkt. Für viele Kulturprojekte in der Deutschschweiz ist es einer der ersten Namen auf der Liste — mit eigenen Programmen und eigenen Bedingungen, die man lesen muss, bevor man schreibt.
Was die öffentliche Kulturförderung fördert — und was nicht
Der häufigste Grund für eine Absage ist nicht ein schwaches Projekt, sondern ein Projekt am falschen Schalter.
Die öffentliche Kulturförderung ist in den meisten Kantonen auf professionelles Kulturschaffen ausgerichtet: Produktionen, Werkbeiträge, Programme, Institutionen mit Leistungsauftrag. Was dort typischerweise nicht hineinpasst: rein private oder kommerzielle Vorhaben, Projekte ohne Öffentlichkeit, reine Anschaffungen, und oft auch Laienkultur — für die es eigene Töpfe gibt, kantonal oder bei Verbänden.
Auch die Frage «wer ist gesuchsberechtigt» wird unterschätzt. Manche Fachstellen fördern nur juristische Personen, andere auch Einzelpersonen; manche verlangen Wohnsitz oder Sitz im Kanton, andere nur einen Bezug zum Kanton. Das steht immer auf der Amtsseite, und es zu lesen kostet zehn Minuten und spart Wochen.
Öffentlich oder privat: was beim Gesuch anders ist
Beide wollen dasselbe Dossier — Projektbeschrieb, Budget, Finanzierungsplan, Trägerschaft. Verschieden ist der Rahmen darum herum.
Bei der öffentlichen Hand gelten offizielle Eingabefristen, oft ein Online-Portal, und die Kriterien sind publiziert. Der Entscheid folgt einem Verfahren, das nachvollziehbar ist und gegen das es je nach Kanton sogar Rechtsmittel gibt. Man kann sich darauf einstellen.
Bei den privaten Stiftungen gibt es das alles nicht zwingend. Manche haben feste Termine, viele prüfen laufend; manche publizieren detaillierte Kriterien, andere nur einen Zwecksatz. Der Entscheid ist frei, und begründet wird er selten. Dafür ist der Spielraum grösser: Eine Stiftung kann ein Projekt unterstützen, weil es genau ihrem Zweck entspricht, auch wenn kein Programm dafür existiert.
Ein Punkt gilt für beide und wird regelmässig unterschätzt: Fast niemand finanziert allein. Ein Finanzierungsplan mit mehreren Quellen — Gemeinde, Kanton, eine oder zwei Stiftungen, Eigenmittel — ist nicht nur robuster, er ist glaubwürdiger. Wer bereits einen Beitrag hat, bekommt den zweiten leichter.
Wie Sie die passenden Kulturstiftungen finden
Es gibt Werkzeuge, und sie sind zugänglich. Fundraiso und Spheriq (bis 2025 StiftungSchweiz) sind die beiden Datenbanken des Sektors und lassen sich nach Sparte und Region filtern. kulturfoerderung.ch ist ein Verzeichnis der öffentlichen und privaten Fördermöglichkeiten im Kulturbereich — eine Informationsdienstleistung des Bundesamtes für Kultur und des Migros-Kulturprozent. SwissFoundations ist der Verband der Schweizer Förderstiftungen, proFonds der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz, offen auch für Vereine und andere NPO.
Die Liste ist aber nur der Anfang. Die eigentliche Auswahl entsteht beim Lesen: Stiftungszweck, bereits geförderte Projekte, wo veröffentlicht der Jahresbericht. Erst dort sehen Sie, ob eine Stiftung wirklich zu Ihrem Projekt passt, welche Beträge sie spricht und nach welcher Logik. Zehn bis fünfzehn gut ausgewählte Adressen bringen mehr als hundert aus einer Liste.
Drei Irrtümer über Kulturförderung
«Zuerst das Projekt fertig machen, dann Geld suchen.» Das ist die verbreitetste und die teuerste Reihenfolge. Ein Projekt, das ohne Blick auf die Förderlandschaft entsteht, rechnet mit hypothetischem Geld. Und es verschenkt die Möglichkeit der Mitgestaltung: Manche Stiftungen lassen sich gern einbeziehen, solange etwas noch Form annimmt.
«Die öffentliche Hand ist für die Grundfinanzierung da.» Nur teilweise. Betriebsbeiträge und Leistungsverträge gibt es, aber sie sind an Institutionen gebunden und selten kurzfristig zu haben. Wer ein Projekt finanzieren will, finanziert ein Projekt — und deckt seine Strukturkosten, indem er sie in fairem Verhältnis auf die Projektbudgets verteilt, die sie tatsächlich beanspruchen.
«Es gibt zu wenig Geld für Kultur.» Geld gibt es; knapp ist die Aufmerksamkeit. Gerade weil es so viele Stiftungen gibt, bekommt jede weit mehr Gesuche, als sie bewilligen kann. Entscheidend ist nicht, wie viele Gesuche Sie verschicken, sondern wie gut die wenigen passen, die Sie verschicken.
Wo anfangen
Wenn Sie ein Kulturprojekt vor sich haben und noch nicht wissen, wo Sie beginnen sollen: Klären Sie zuerst das Projekt, bauen Sie das Budget, und gehen Sie dann die Töpfe der Reihe nach durch — Gemeinde, Kanton (ordentliche Förderung und Lotteriefonds), Bund, private Stiftungen. In dieser Reihenfolge, weil jeder Beitrag den nächsten wahrscheinlicher macht.
Den ganzen Weg von der Projektidee bis zum eingereichten Dossier beschreibt der Leitfaden zum Fundraising für Vereine in der Schweiz.
Ich baue Finanzierungspläne und schreibe Gesuche für kulturelle und soziale Organisationen in der Schweiz — unter anderem an Migros-Kulturprozent, Pro Helvetia, die Drosos Stiftung und die Ernst Göhner Stiftung.
Häufige Fragen
Wer finanziert Kultur in der Schweiz?
Drei Quellen: die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden), die Lotteriefonds aus den Swisslos-Erträgen und private Kulturstiftungen. Dazu kommen Sonderfälle wie das Migros-Kulturprozent. Die meisten Projekte kombinieren mehrere davon.
Was ist der Unterschied zwischen kantonaler Kulturförderung und Lotteriefonds?
Beide werden vom Kanton verwaltet, aber getrennt. Die ordentliche Kulturförderung läuft über die Fachstelle Kultur und ihr Budget; der Lotteriefonds wird aus den Swisslos-Reingewinnen gespiesen und hat eigene Gremien, Fristen und oft eigene Kriterien. Es kann sich lohnen, beide zu prüfen.
Fördert die öffentliche Hand auch Laienkultur?
Das hängt vom Kanton ab. Die ordentliche Kulturförderung richtet sich meist an professionelles Kulturschaffen; für Laienkultur gibt es vielerorts eigene Töpfe oder Verbandsstrukturen. Vor dem Schreiben lohnt sich der Blick auf die Gesuchsberechtigung der jeweiligen Stelle.
Wie finde ich private Kulturstiftungen?
Über die Datenbanken Fundraiso und Spheriq (bis 2025 StiftungSchweiz) und über das Verzeichnis kulturfoerderung.ch. Die Suche ist aber nur der erste Schritt: Entscheidend ist, den Stiftungszweck und die bereits geförderten Projekte zu lesen und daraus die zehn bis fünfzehn Adressen zu bestimmen, die wirklich passen.
Planen Sie ein Gesuch? Finden wir heraus, ob Ihr Projekt eine echte Chance auf Förderung hat. Melden Sie sich für ein 20-minütiges Gespräch, kostenlos und unverbindlich.